Aktuelle Information der Bezirkshauptmannschaft zur Geflügelpestsituation und zur Stallpflicht

07.03.2017 16:16

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In Oberösterreich wurden bis jetzt 6 pos. Wildvögel (Wasservögel und Greifvögel) festgestellt, aktuell sind 2 Ausbrüche in den letzten 2 Wochen bestätigt worden. Darüber hinaus mussten erst Ende Februar aufgrund von Ausbrüchen bei Nutzgeflügel in Tschechien und der Slowakei Sperrzonen für Nutzgeflügel in grenznahen Gebieten Niederösterreichs eingerichtet werden. Daher ist nach wie vor von einem aktuell hohen Verschleppungsrisiko von Wildvogelgeflügelpest in heimische Naturgeflügelbestände auszugehen und mit der Aufhebung der Stallpflicht daher keinesfalls vor Mitte April 2017 zu rechnen.

An die Bestimmungen betreffend Stallpflicht für Nutzgeflügel darf erinnert werden:

Pflichten des Tierhalters in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

Es gelten die Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest Verordnung.
Ziel ist es, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern.
Da der derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle in der Wildvogelpopulation verursacht, sollten TierhalterInnen im eigenen Interesse auf eine strikte Einhaltung achten!

Maßnahmen sind unter anderem:

  • eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln
  • das Gebot, Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen unterzubringen ("Stallpflicht")
  • das Verbot, Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben
  • die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind.

Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat!

 

 

07.03.2017 16:16