Allgemeine Informationen zur Rettungssanitäterausbildung

07.11.2023 07:30

Voraussetzungen


RettungssanitäterausbildungAufnahme zur Ausbildung

Die Ausbildung und der Einsatz unserer Rettungssanitäter erfolgt gemäß den Richtlinien des Österreichischen Sanitätergesetzes.

§ 27 (1) Personen, die sich um eine Ausbildung als Sanitäter bewerben, haben nachzuweisen:

  1. Ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren
  2. Die zur Erfüllung der Berufs- und Tätigkeitspflichten notwendige gesundheitliche Eignung
  3. Die zur Erfüllung der Berufs- und Tätigkeitspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
  4. Die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht


Ausbildung


  • 100 Stunden theoretische Ausbildung
  • 160 Stunden Praktikum
  • Prüfungen

RettungssanitäterausbildungWährend der Ausbildung wird dein Wissensstand anhand Erfolgskontrollen geprüft. Mit der positiven Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung erhältst du die Tätigkeitsberechtigung zum Rettungssanitäter.



Aufgaben eines Rettungssanitäters


  • Professionelle Hilfe bei akuten Notfällen leisten oder kranke Personen auf dem Weg ins Krankenhaus begleiten
  • Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen und qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Durchführung von Sondertransporten
  • Dokumentation
  • Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Jährliche Fortbildungen von zumindest 10 Stunden zur Verlängerung der Tätigkeitsberechtigung
  • Erfüllung der jährlichen Dienstverpflichtung (144 Stunden)
  • Teilnahme an Dienstsbesprechungen


Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung (Dienstführender Simon Eisner) unter 07285/244.



07.11.2023 07:30