Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel!

29.03.2017 11:41

Geflügelpest

Aufgrund der derzeitigen Seuchensituation in Österreich und ganz Europa und der Ergebnisse des Influenza-Wildvogelscreenings wurde beschlossen, die verpflichtende Stallhaltung zu beenden! 

Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Geflügelpest-VO sind jedoch weitgehend beizubehalten, da nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände besteht.

Nachstehend die am 24.03.2017 veröffentlichte Kundmachung mit den Pflichten für den Tierhalter.

Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat und bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt.

Datei herunterladen: PDFKundmachung  

 

29.03.2017 11:41