Ausweispflicht bei der Wiederholung des 2. Wahlganges

01.12.2016 11:14

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Zur korrekten Abwicklung der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl am 4. Dezember 2016 muss laut Nationalratswahlordnung unbedingt ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein), auch für amtsbekannte Personen mitgenommen werden.

Weiters wird ersucht die "Amtlichen Wahlinformation" zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Quelle: HELP.GV

Danke!

01.12.2016 11:14