Gebührenbefreiung bei Geburt bis zum 2. Lebensjahr

12.11.2009 00:00

Durch die am 01.01.2008 in Kraft getretene Novelle des Gebührengesetzes sind die

- erste Geburtsurkunde
- der erste Staatsbürgerschaftsnachweis
- sowie das erste Reisedokument,

für Kinder, sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, von den Bundesgebühren sowie Landesverwaltungsabgaben befreit.

Ab Vollendung des 2. Lebensjahres kostet zum Beispiel der Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder wie auch für Erwachsene 38,40 Euro!

 

 

12.11.2009 00:00