Grenzverkehr ab 23.10.2020 nur noch eingeschränkt möglich - Bayrische Regierung erlässt die Einreisequarantäneverordnung

25.10.2020 00:00

Bayern Wappen
Pendler (Berufsausübung und Schulbesuch) aus Österreich müssen künftig wöchentlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Hierfür ist (ab dem 23.10.2020) 7 Tage Zeit. Hierzu sollen Teststationen angeboten werden. Diese Regelung wird als Einreiseprivileg für Pendler bezeichnet. 
Die Einreise für alle sonstigen Zwecke (zB Einkaufen oder für Dienstleistungen) unterliegt nicht dem Einreiseprivileg. Diese Personen werden durch den Staat Bayern verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise direkt in die eigene Wohnung oder eine andere Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise abzusondern. 


Dies gilt solange Oberösterreich als Risikogebiet eingestuft ist. 

-> Wie Bayern das für Bürger aus dem Ausland durchsetzen will, die keine Pendler sind, bleibt offen. Faktisch wird damit ein Einreiseverbot für Nicht-Pendler geschaffen. Allerdings endet die rechtliche Handhabe für die Quarantäne an der Grenze. 
-> Wer die Kosten für die Tests für Arbeitskräfte und Schüler übernimmt bleibt offen. 
-> Umgekehrt dürfen Bürger aus Bayern weiterhin ohne Quarantäneverpflichtung aus Österreich zurückkehren, wenn sie sich weniger als 48 Stunden bei uns aufgehalten haben und an keiner Veranstaltung teilgenommen haben. 

Von der österreichischen Regierung gibt es dazu keine besonderen Regelungen.

Unter diesem Link ist die Einreisequarantäneverordnung für Bayern zu finden.


Nähere Informationen sind noch nicht bekannt, so dass diese Meldung noch ohne Gewähr ist und erst rechtlich nachgeprüft werden muss: 
Für Grenzpendler wird § 3 wegen des wöchentlich erforderlichen Corona-Tests relevant sein. 
Der Wortlaut der Verordnung richtet sich derzeit an Personen, die "regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten". 
Fahrten für medizinische Zwecke sind nach dem Wortlaut der Verordnung ausgenommen. Es wird empfohlen jedenfalls eine Bestätigung mitzuführen. 
-> Die Regelung bleibt somit für unregelmäßige Einreisen 
(zB Einkauf, Friseurbesuch) unklar.


25.10.2020 00:00