Kranken- und Rettungstransporte - Wertvolle Leistung: sorgsam nützen!

14.07.2009 00:00

Rettungswagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Regeln zum Krankentransport

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  • Entscheidend für den verordnenden Arzt ist ausschließlich der körperliche und geistige Zustand des Patienten: Der Krankentransport kann nur bei Geh- Unfähigkeit in Anspruch genommen werden.
  • Eine nachträgliche Ausstellung eines Transportscheines ist nicht zulässig. Für Erste-Hilfe-Fälle ist natürlich keine Transportverordnung notwendig.
  • Anspruch besteht auf den Transport zur nächstgelegenen geeigneten Behand- lungsstelle. Mehrkosten für weitere Strecken sind selbst zu bezahlen.
  • Bei Serienbehandlungen gilt: Die Voraussetzungen für den Krankentransport müssen für jede einzelne Fahrt gegeben sein. Bessert sich der Gesund- heitszustand, kann der Bedarf für den Krankentransport im Verlauf einer län- geren Behandlung wegfallen.
  • Bei Gehfähigkeit des Patienten besteht kein Anspruch auf Krankentransport, daher gibt es auch keine Kostenüber- nahme durch die Krankenkasse.

DER SORGSAME UMGANG MIT KRANKENTRANSPORTEN DIENT AUCH DER SICHERHEIT. IM NOTFALL SOLLTE EIN RETTUNGSWAGEN SOFORT VERFÜGBAR SEIN – UND NICHT ANDERWEITIG EINGESETZT.

Gemeinden, Land und Gebietskrankenkasse tragen gemeinsam das Rettungswesen in Oberösterreich. Sie kämpfen Jahr für Jahr mit starken Kostensteigerungen – Geld das für andere dringend benötigte Leistungen fehlt.

Oberösterreich verfügt als eines von wenigen Bundesländern über eine umfassende Sachleistungsversorgung beim Krankentransport. Für die Patienten bedeutet das: Wer aus gesundheitlichen Gründen – und mit Bestätigung des behandelnden Arztes – nicht selbstständig zur Behandlung fahren kann, wird von Rettung oder Taxi befördert. Finanziert werden die Krankentransporte von Gemeinden, Land und OÖGKK.

Doch die Kosten steigen stark. Im Jahr 2008 wurden allein von der OÖGKK 25 Millionen Euro für Krankentransporte ausgegeben, das sind um 10 Prozent mehr als im Jahr davor. Um diese wertvolle Leistung weiterhin anbieten zu können, haben die Vertreter der Versicherten in der Satzung der OÖGKK klare Regeln festgelegt. Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und diese Regeln respektieren, können Patienten auch in Zukunft ohne zusätzliche Kostenbelastung transportiert werden. „Unsere Vertragsärzte im ganzen Bundesland unterstützen uns, indem sie sehr sorgfältig prüfen, ob ein Patient wirklich den Taxi- oder Rettungstransport braucht und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir als Versicherte müssen aber ebenfalls beim sorgsamen Umgang mithelfen, denn schließlich geht es um unser eigenes Beitragsgeld. Jeder Beitragseuro kann nur einmal ausgegeben werden“, betont OÖGKK-Obmann Felix Hinterwirth. Die OÖ Gebietskrankenkasse, die Gemeinden und das Land Oberösterreich setzen daher auf das Verantwortungsbewusstsein von Patienten, Ärzten und Rettungsorganisationen.

„Wir haben vernünftige Regeln für den Krankentransport. Ich ersuche unsere Versicherten daher, die Entscheidung ihres Arztes zu unterstützen und sich nur dann auf Transportschein fahren zu lassen, wenn es wirklich nötig ist!“, appelliert Obmann Hinterwirth an die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Es geht aber nicht nur ums Geld: Im Fall des Falles kann ein Rettungswagen Leben retten – wenn er verfügbar und nicht anderweitig eingesetzt ist …

 

GKK_Hinterwirth.JPG „Rettung und Krankentransporte sind wertvolle Leistungen. Dafür gibt es klare, vernünftige Regeln der Versichertengemeinschaft. Wir alle können durch Einhaltung dieser Regeln dazu beitragen, dass sich OÖ auch weiterhin ein so patientenfreundliches Rettungs- und Transportwesen leisten kann.“

Felix Hinterwirth
Obmann der OÖ Gebietskrankenkasse

 

14.07.2009 00:00