Orkan "Kolle" verschärft die angespannte Wald-Schadenssituation im Bezirk Rohrbach

29.08.2017 10:42

Orkan "Kolle"

Zur ohnehin äußerst prekären Borkenkäferproblematik des Jahres 2017 wütete in der Nacht vom 18. auf den 19. August 2017 der Orkan „Kolle", welcher – regional unterschiedlich – verheerende Schäden an den Waldbeständen im Bezirk Rohrbach anrichtete.

Windböen und Windhosen mit Geschwindigkeiten von über 120 km/h entwurzelten und brachen dabei sogar sturmresistentere Baumarten wie Lärchen, Buchen und vereinzelt sogar Eichen. Zurzeit schätzt der Forstdienst der BH Rohrbach 40.000 bis 45.000 fm Schadholz, diese Zahlen können sich jedoch durchaus erhöhen, detaillierte Rückmeldungen stehen noch aus.

Nach wie vor die aktuell größte Gefahr ist jedoch durch die vielerorts noch immer stehenden und vom Borkenkäfer befallenen Fichten gegeben. Die Aufarbeitung aller befallenen Bäume (auch Bäume an denen weniger als 50% der Rinde abgeplatzt ist) hat also höchste Priorität.

Gemeinsam mit Vertretern der ÖBF, der LWK OÖ, der Fachgruppe Holzindustrie und der Landesforstdirektorin betonte LR Max Hiegelsberger, dass eine weitere Eskalation der Schäden nur durch die vollständige und sorgfältige Aufarbeitung aller verbliebenen Borkenkäferbäume vermieden werden könne.

Es wurde folgende Vorgehensweise festgelegt: 

  1. Borkenkäferschäden-Aufarbeitung VOR jeglicher Aufarbeitung des Sturmholzes
  2. Bis zur endgültigen Aufarbeitung der Borkenkäferbäume kann das vom Sturm gebrochene und geworfene Holz im Bestand bleiben. Die Gefahr, dass sich in diesen Bäumen eine fertige 3. Generation von Borkenkäfern entwickelt und ausfliegt, ist äußerst gering
  3. Dennoch muss das Sturmholz noch regelmäßig auf Käferbefall kontrolliert werden und müssen diese Bäume bis spätestens Anfang März 2018 aus dem Wald gebracht und abgeführt werden
  4. Der Holzmarkt ist durch die verheerenden Schadereignisse in Bayern und Österreich extrem angespannt, Übernahmekapazitäten zur Zeit kaum vorhanden, sodass sich die Abfuhr eher auf vom Käfer befallene Holzganter richtet
  5. Aufgrund der fehlenden Abfuhrkapazitäten sollte das Sturmholz vorerst unbearbeitet im Bestand verbleiben. Nicht vom Stock getrennte und abgelängte Bäume halten die Qualität besser (Bläuepilze), als wenn sie aufgearbeitet am Ganter liegen. Außerdem entlastet dies den angespannten Holzmarkt
  6. Die Aufarbeitung von Sturmholz birgt zahlreiche Risiken. Sie ist eine der anspruchsvollsten und gefährlichsten Arbeiten im Forst und sollte nur von wirklich erfahrenem Personal mit entsprechender Ausrüstung durchgeführt werden. Das falsche Einschätzen der verschiedensten Zug- und Druckspannungen führt sehr oft zu schweren Verletzungen
  7. Für geschädigte Waldbesitzer wird für die Aufarbeitung von Sturmschäden eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds des Landes OÖ gewährt, wobei die Schadfläche zumindest 0,5 ha betragen muss, die sich allerdings auch aus mehreren Einzelflächen von zumindest 0,1 ha zusammensetzen kann
  8. Diese Beihilfe ist über die jeweilige Gemeinde zu beantragen, in der der Hauptschadensschwerpunkt liegt
  9.   

Folgend angeführt entnehmen Sie bitte die Links zur

  • Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadenshilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996)

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/form_landundforstwirtschaft/Katastrophenfonds_Richtlinie_Wald.pdf

und zum

  • Formular Katastrophenfonds (56fo) – Behebung von Katastrophenschäden am Waldbestand / Antrag auf Gewährung von Fördermitteln als De-minimis Beihilfe

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/form_landundforstwirtschaft/LWLD_LFW_E40_Katastrophenfonds_56Fo.pdf

 

 

29.08.2017 10:42