Personalausweis für Kinder und Jugendliche

20.12.2010 00:00

Personalausweis - kostengünstiges EU-Reisedokument und amtlicher Lichtbildausweis für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 

Allgemeine Informationen:

Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind in zahlreiche europäische Staaten einreisen; außerdem handelt es sich dabei um einen sehr kostengünstigen amtlichen Lichtbildausweis. Bei Flugreisen wird jedoch empfohlen, sich vor Antritt der Reise unter der Internetadresse www.bmaa.gv.at betreffend Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates zu erkundigen.

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises:

  • für Kinder bis zwei Jahre: zwei Jahre 
  • für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre 
  • ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres: zehn Jahre

Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung des Personalausweises zum Zwecke der Identitätsfeststellung anwesend sein muss.

Hinweis: Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises können Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach stellen, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb Österreichs. Am Marktgemeindeamt Oberkappel können seit Einführung des Fingerprintes keine Anträge mehr entgegen genommen werden!

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis des gesetzlichen Vertreters 
  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes 
  • Ein Passbild des Kindes (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

Hinweis: Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden (z.B. Notwendigkeit des Nachweises der Vertretungsbefugnis infolge Scheidung der Eltern).

Kosten:

  • Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes: gebührenfrei 
  • Für Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 16 Jahren: 26,30 Euro
  • Für Erwachsene: 56,70 Euro

 

 

 

20.12.2010 00:00