Die Aufarbeitung der Sturmschäden in den Wäldern birgt ein großes Risikopotenzial. Die SVB möchte daher über wichtige Sicherheitshinweise informieren, und bietet eine finanzielle Unterstützung für den Ankauf von persönlicher Schutzausrüstung an.
Dazu SVB-Obmann Karl Donabauer : „Die Sturmschäden sind verheerend. Neben den wirtschaftlichen Schäden, die damit verbunden sind, muss man auch ein anderes Risikopotenzial, nämlich die enorme Gefahr bei der Windwurfaufarbeitung, sehen. Ich habe mir persönlich ein Bild von den Schadensflächen gemacht. Der Großteil dieses Windwurfholzes ist in großer Verspannung , sodass mit der Aufarbeitung ein besonderes Risiko verbunden ist. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern will daher mit allem Nachdruck über die Gefahrensituationen informieren. Broschüren und Anleitungen sollen auf die richtige Vorgehensweise für ein sicheres Aufarbeiten des Windwurfs hinweisen. Denn Arbeitssicherheit muss in jedem Fall Vorrang haben.“
Donabauer weiter: „Die SVB will mit einer Aktion das Thema Arbeitssicherheit deutlich bewusst machen und mit einem spürbaren Beitrag einen Anreiz zur Verwendung von Schutzkleidung geben. So gibt es für jeden Betrieb, der eine Schadensmeldung bei der Gemeinde abgibt und eine Schutzausrüstung bis zum 30.6.2007 im Wert von mind. 100 Euro kauft, für diese Investition einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von 50 Euro von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.
Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelten das Helmset (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz), Schnittschutzhose, Forst-Sicherheitsjacke und Forst-Sicherheitsschuhwerk.
Voraussetzung ist eine bestehende bäuerliche Unfallversicherung . Es reicht aus, wenn eine Kopie der Sturmschadensmeldung und die Kaufbestätigung an die SVB eingeschickt werden. Die Gutschrift wird Ihnen in der Folge postwendend überwiesen.“
„Wir hoffen, dass es nicht zu weiteren Unfällen kommt. Ich appelliere deshalb an alle unsere Bauern, dass sie mit der gebotenen Vorsicht an diese enorm gefährliche Arbeit herangehen. Besser ist, ein Baumstamm bleibt liegen, als es kommt zu einem Unfall mit verheerenden Folgen. Bitte beherzigen Sie diese enorme Gefahr und verhalten Sie sich richtig. Unsere Merkblätter geben Ihnen dazu verlässliche, brauchbare und gute Anleitungen,“ verdeutlicht Obmann Donabauer den notwendigen Sicherheitsaspekt.
Hinweise zur Auszahlung des Unterstützungsbetrages von EUR 50,-: Einsendung des Original-Rechnungsbeleges (PSA im Wert von mind. EUR 100,-) an die SVB-Sicherheitsberatung, Ghegastraße 1, 1031 Wien, bis 30.6.2007
Sturmschadensmeldung bei der Gemeinde: Hier genügt eine Kopie oder aber auch eine Bestätigung der Gemeinde, dass ein Windwurf gemeldet wurde - unabhängig von der Höhe des Schadensausmaßes. In Fällen, wo die Gemeindeämter eine Bestätigung verweigern, sind die Bauernkammern aufgerufen, eine solche Bestätigung über Sturmschäden ersatzweise auszustellen.
Übermittlung folgender Daten :
Vor- und Zuname des Betriebsführers ,
Adresse,
Versicherungsnummer,
Bankverbindung (Bank mit Bankleitzahl und Kontonummer)
Selbstverständlich genügt auch eine formlose Bestätigung der Gemeinde bzw. ersatzweise der Bauernkammer. Der Zuschuss für eine persönliche Schutzausrüstung bei Windwurf gilt auch für Schneebruchschäden.
Dipl.-Ing. Felix Montecuccoli, Präsident des Verbandes Land & Forst Betriebe Österreich, zur aktuellen Situation der Sturmschäden im Forst: Der Orkan Kyrill wird am Holzmarkt keine groben Störungen verursachen. Jedoch müssen die Windwurfflächen im Wald rasch - und vor Beginn der Feldarbeit - aufgearbeitet werden.
Um einem Schädlingsbefall mit Borkenkäfern vorzubeugen, müssen Wipfel und Äste gemulcht oder verhackt werden. Zudem ist es notwendig, im Sommer Fangbäume zu legen. Für diese Vorsorgemaßnahmen sollte man eine Förderung beantragen. Sind vom Windwurf Schadflächen in einem Ausmaß von mehr als 0,3 Hektar betroffen, sollte man dies für die Entschädigung aus dem Katastrophenfonds an die Gemeinde melden.
Die Holznachfrage ist anhaltend hoch. Die Erntearbeiten und der Transport müssen jetzt auf die Windwurfgebiete konzentriert werden. Es empfiehlt sich, in nicht betroffenen Wäldern nur Holz zu ernten, wenn entsprechende Lieferverträge erfüllt werden müssen. Zusätzliche reguläre Nutzungen sollten zurückgestellt werden, bis sich der Markt wieder stabilisiert hat.
Die Aufarbeitung der Windwurfflächen ist extrem gefährlich!
Daher sollte man bei der Waldarbeit besonders achtsam vorgehen: Man darf die Arbeiten nur mit Schutzausrüstung für Mann (Schnittschutz, Sicherheitsschuhe, Helm mit Visier und Gehörschutz, feste Arbeitshandschuhe) und Maschine (Sicherheitskabine, Gelenkwellenschutz, Schutzgitter an der Kabinenrückseite) durchführen und NIE alleine arbeiten . Das Telefon sollte man unbedingt am Körper tragen und Notrufnummer einspeichern. Geworfene bzw. gebrochene Bäume müssen sorgfältig auf mögliche Verspannung abgeschätzt werden.
Beim Trennschnitt sollte man auf fallende Wurzeltellern achten: es ist besser 2-3 Meter an der Wurzel lassen, als ein zu hohes Risiko eingehen. Beim Asten sollte man auf gebogene und gespannte Äste achten. Wichtig ist es zudem, auf „Hänger“ aufmerksam zu sein - dabei handelt es sich um entwurzelte oder gebrochene Bäume, die an einem anderen Baum lehnen und noch nicht umgefallen sind sowie lose, aber noch in der Baumkrone hängende Äste.