SVB hilft infolge der Sturmschäden betroffenen bäuerlichen Betrieben

12.03.2008 00:00

In den Wäldern hat der Sturm „Paula“ auch heuer wiederum schwere Schäden hinterlassen, die nach und nach von den Land- und Forstwirten aufgearbeitet werden müssen. Diese Arbeit ist besonders gefährlich und darf einerseits nur mit einer ausreichenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und nie allein bewältigt werden.

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern gewährt – wie auch im Vorjahr nach dem Sturm „Kyrill“ – einen Zuschuss für den Ankauf einer solchen Schutzausrüstung. Allen betroffenen Betrieben wird für den Ankauf einer persönlichen Schutzausrüstung im Wert von mindestens 100,-- Euro eine finanzielle Unterstützung im Wert von 50,-- Euro gewährt.

Voraussetzungen für die Zuerkennung:

1. Die Förderaktion läuft im Zeitraum vom 28.01.2008 (frühester Ankauftermin einer PSA, Datum des Rechnungsbeleges!) bis zum Einsendeschluss am 30.06.2008 (Poststempel)

2. Als persönliche Schutzausrüstung gelten das Schutzhelmset (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz), Schnittschutzhose, Forst-Sicherheitsjacke und Forst-Sicherheitsschuhwerk

3. Einsendung des Original-Rechnungsbeleges im Wert von mindestens 100,-- Euro an die SVB-Sicherheitsberatung, Ghegastraße 1, 1030 Wien bis 30.06.2008

4. In den Genuss der Förderung kommen unfallversicherte Betriebsführer, wobei pro Betrieb nur eine Förderung gewährt wird (Förderungswerber die bereits beim Sturm Kyrill angesucht haben sind ausgeschlossen)

5. Für die Förderungszuerkennung ist eine Gemeinde- oder Bauernkammerbestätigung über den Sturmschaden im Wald erforderlich

6. Entsprechende Formulare sind am Gemeindeamt sowie auf der Homepage der SVB www.svb.at unter Windwurf erhältlich.

 

12.03.2008 00:00