Waldbrandschutz 2017 - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach

30.03.2017 07:42

Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 erfolgte großzügige Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es zwingend erforderlich, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.

Zu diesen Zweck wurde auch heuer wieder eine Verordnung, betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete des politischen Bezirkes Rohrbach und deren Gefährdungsbereiche erlassen.

Datei herunterladen: PDFWaldbrandschutz-Verordnung 2017 

 

30.03.2017 07:42