Das Gemeindewappen

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Der Landeshauptmann von Oberösterreich beurkundet, dass die oberösterreichische Landesregierung in ihrer Sitzung am 12. Oktober 1981 im Grunde des § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl.Nr. 119 der Gemeinde Oberkappel im politischen Bezirk Rohrbach das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Gemeindewappens verliehen hat:

Gespalten von Rot und Silber mit einer Scheibe in gewechselten Farben

Die oberösterreichische Landesregierung hat ferner mit Beschluss vom 12. Oktober 1981 die vom Gemeinderat der Gemeinde Oberkappel in der Sitzung am 21. Juli 1981 festgesetzten Gemeindefarben WEISS-GRÜN gemäß § 4 Abs. 5 der O.ö. Gemeindeordnung 1979 genehmigt.

Der Landeshauptmann von Oberösterreich beurkundet des weiteren, dass die oberösterreichische Landesregierung in der Sitzung vom 14. Dezember 1981 im Grunde des § 3 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979 die Gemeinde Oberkappel im politischen Bezirk Rohrbach in Anerkennung der besonderen wirtschaftlichen, kulturellen und historischen Bedeutung zum

Markt

erhoben hat; die Gemeinde Oberkappel ist berechtigt, die Bezeichnung

Marktgemeinde

zu führen.