Arbeitsplatzförderung

Richtlinien über die Förderung der Wirtschaft (Schaffung neuer Arbeitsplätze) innerhalb der Marktgemeinde Oberkappel ab 1.1.2009

1. Förderziel:

Schaffung gänzlich neuer Arbeitsplätze.

2. Förderungswerber:

Förderungswerber können physische und juristische Personen sein, die im Gebiet der Marktgemeinde Oberkappel einen Betrieb befugt führen und bei dem die zur Auszahlung gelangenden Arbeitslöhne in der Gemeinde Oberkappel der Kommunalsteuerpflicht unterliegen.

3. Fördergebiet:

Förderungswürdig sind bestehende oder künftige Betriebe mit dem Standort im Gebiet der Marktgemeinde Oberkappel

4. Förderart und Umfang:

Refundierung von 50 % der für den neuen Arbeitsplatz entrichteten Kommunalsteuer für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Förderansuchen sind mittels Formblatt jährlich bis 31.12. und nach Abgabe der Kommunalsteuererklärung (31.3. j.J.) zu stellen.

Werden innerhalb des Förderzeitraumes von 3 Jahren Arbeitsplätze abgebaut ist im Falle einer neuerlichen Arbeitsplatzschaffung der für diesen Arbeitsplatz bereits gewährte Refundierungsbetrag in Abzug zu bringen. Dadurch kann auch eine Nullförderung herauskommen.

Mit der Durchführung der Arbeitsplatzförderung ist der Bürgermeister bzw. das Marktgemeindeamt beauftragt. Nach jedem Einlangen eines Förderungsansuchens ist dem Gemeinderat in der dem Einlangen folgenden Gemeinderatssitzung zu berichten.

Mit dem Förderungswerber ist eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, die die im Erlass des Amtes der oö. Landesregierung vom 14.2.2002 enthaltenen Punkte zu beinhalten hat.

Übergangsbestimmung:

Die bisher gültigen Förderungsrichtlinien sind nur mehr für jene Förderfälle anzuwenden, in denen Folgeraten in Aussicht gestellt wurden.

Mit Inkrafttreten dieser Förderungsrichtlinien am 1.1.2009 treten die Förderungsrichtlinien vom 17.12.1999 für die Schaffung neuer Arbeitsplätze außer Kraft.

Formulare

Zuständigkeiten