PV-Strategie des Landes 2030 - geringfügige Erleichterungen für Freiflächen-Anlagen

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Die OÖ. Umweltanwaltschaft hat Leitlinien für eine erfolgreiche Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächen Anlagen (PV-FFA) erstellt. Diese wirken kurz gefasst, beziehen sich aber immer wieder auf sehr umfangreiche Leitlinien zur Landschaftsbetrachtung (90 Seiten) und der 50 seitigen PV-Strategie 2030 des Landes OÖ.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es für die Bewertung von Widmungsverfahren für PV-FFA geringfügige Erleichterungen gibt.

  • Dachflächen-PVA sind auch weiterhin das gewünschte Ziel mit höchster Priorität.
  • Neue Prioritäten sind aber jetzt auch bereits anderweitig bebaute bzw. versiegelte Flächen, wie z.B. Parkplätze, Stallungen oder Industriebrachen.
  • PV-Freiflächenanlagen haben Priorität wenn sie grundsätzlich landschaftsschonend und auf Verkehrs- oder Verkehrsrandflächen, belasteten Flächen, Deponien, Brachflächen u.ä. angesiedelt sind.
  • Nur im absoluten Nahbereich von Umspannwerken, kann eine niedrige Priorität für Agrar-PV-FFA auch anerkannt werden.

Die Energiekrise hat das Interesse an Erneuerbaren Energien enorm steigen lassen. Besonders Photovoltaik-Freiflächenanlagen (in weiterer Folge kurz PV-FFA) haben ein hohes Ausbaupotential und werden einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Energiewende leisten (müssen). Die große Anzahl möglicher Anlagen von Interessierten an PV-FFA macht eine einheitliche und geordnete Vorgehensweise in den Verfahren notwendig, um die Raum- und Naturverträglichkeit jedes einzelnen Projektes sicherzustellen. Als Beitrag für eine möglichst transparente und reibungslose Abwicklung von PV-FFA-Projektanträgen möchte die Oö. Umweltanwaltschaft für das Widmungsverfahren und für das naturschutzrechtliche Bewilligungsverfahren Empfehlungen für eine strukturierte Vorgehensweise vorgeben.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Widmungsverfahren dem Verfahren für Wohnbauwidmung entspricht, bzw. sogar mehr und kompliziertere Kriterien zu erfüllen sind als bei einer Wohnbauwidmung!

Als Grundlage für PV-FFA auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen dient im Widmungsverfahren vorrangig der Kriterienkatalog der OÖ Photovoltaik Strategie 2030. Hier kannn ausschließlich "in der Nähe" von Umspannwerken eine Priorität gem. Leitfaden eingeräumt werden.


Vor Einreichung des jeweiligen Projekts wird jedenfalls folgender Zwischenschritt empfohlen:


Vorbegutachtung in Form eines Lokalaugenscheins durch die/den zuständige(n) Amtssachverständige(n) für Natur- und Landschaftsschutz der Bezirksverwaltungsbehörde unter Beteiligung der Oö. Umweltanwaltschaft.

Ergebnis dieser Vorbegutachtung protokollieren und bei Bedarf, erforderliche Ergänzungen in das Projekt einarbeiten. Bis hierhin ist das Verfahren für den Bürger kostenlos.


Widmung in der Freifläche - Bitte beachten Sie:


Das Gemeindeamt schätzt die Kosten für eine PV-FFA Widmung auf ca. € 1.400,00 - € 2.200,00 je nach Umfang der Gutachten, die durch die Abt. Umweltschutz vom Ortsplaner verlangt werden. Die Dauer des Widmungsverfahrens durch die Abt. Raumordnung wird im besten Fall auf ca. 4 - 5 Monate geschätzt.



13.03.2023 16:00