Tierkörperverwertung

Einer lückenlosen Entsorgung von Tierkadavern und tierischen Abfällen kommt in Bezug auf die Verhinderung von Seuchenausbrüchen und zur Erhaltung unserer wertvollen Trinkwasserreserven eine enorme Bedeutung zu. Durch die strengen gesetzlichen Vorgaben kann diese wichtige Aufgabe für das Gesundheitswesen bestmöglich erfüllt werden.

In Oberösterreich ist die Entsorgung von tierischen Abfällen (z.B. von Schlachthöfen) und Tierkörpern durch die Oö. Tiermaterialienverordnung, LGBl.Nr.43/2004, geregelt. Dies besagt, dass alle Abfälle tierischen Ursprungs sowie alle toten Tiere (auch Katzen und Hunde !) über die vom Land Oberösterreich koordinierten Entsorgungseinrichtungen für Menschen, Tiere und Umwelt unschädlich zu beseitigen sind.

Für Kleintiere stehen bei den Altstoffsammelzentren regionale Sammelstellen zur Verfügung.

Damit Sie die am nächsten liegenden Sammelstellen leichter finden, gibt es eine Online-Suche unter www.ooetkv.at.

Für die Marktgemeinde Oberkappel ist folgende Tierkörpersammelstelle zuständig:

Adresse und Öffnungszeiten Tierkörperverwertung