Mustersanierungförderung

Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizien

Der maximale Fördersatz (ohne Zuschläge) beträgt 40 % aber maximal bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen der förderbaren Kosten.

Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 800.000 Euro.

Anträge müssen bis zum 13.09.2024 um 12:00 eingebracht werden.

Mehr zur Förderung im Leitfaden: https://www.klimafonds.gv.at/.../Leitfaden...
und auf der Website der KPC: https://www.umweltfoerderung.at/.../unterkategorie...
bzw. hier: https://mustersanierung.at/



Förderung Mustersanierung (667 KB) - .PDF