Start des regulären Betriebs der ID-Austria ab Di. 5. Dezember

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Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab


Wenn sie bisher die Handysignatur genutzt haben, werden Sie bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt. Falls Sie die Handysignatur behördlich registriert haben, können Sie ihre ID-Austria danach direkt bis zur Vollversion aufwerten. (Eingabe ihrer Ausweisnummer). 

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der ID-Austria in der Vollversion auf ihrem Gerät ENTWEDER Gesichtserkennung ODER ein aktives Fingerabdruckprofil aktiviert sein müssen.


Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria

  • Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endet am 4.12.2023
  • Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur? 

  • Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?

  • Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.

Wie funktioniert der Umstieg?

Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.

   

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.     
    • Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.   
    • Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.
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Am 4. Dezember 2023 endet die Pilotphase der ID Austria. Was passiert bis dahin? 

  • Während der Pilotphase werden Handy-Signatur und ID Austria parallel betriebe
  • Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur können den Umstieg schon vor dem Ende der Pilotphase durchführen, indem sie in der Anmeldemaske den Link “Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria” aufrufen.

Haben Sie noch keine ID Austria?   

  • Die Ausstellung einer ID Austria ist seit Beginn der Pilotphase möglich. Dafür ist ein Besuch einer Registrierungsbehörde (derzeit nur BH Rohrbach) notwendig.Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden.


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01.12.2023 12:05