Kanalbenützungsgebühren

Kanalbenützungsgebühren in der Marktgemeinde Oberkappel

Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt pro Kubikmeter der aus der gemeindeeigenen, einer genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen oder hauseigenen Wasserversorgungsanlage bezogenen Wassermenge inklusiv Mehrwertsteuer:  

ZeitraumKanalgebühr je m³Mindestgebühr (30 m³)
ab 01.01.2024 Euro 5,621Euro 168,63
ab 01.01.2023
Euro 5,621
Euro 168,63
ab 01.01.2022
Euro 4,941
Euro 148,23

 

Der Wasserverbrauch aus öffentlichen oder gemeinschaftlichen bzw. hauseigenen Wasserversorgungsanlagen, die mit einem Wasserzähler versehen sind, wird durch Ablesen des Wasserzählers ermittelt.

Voraussetzung für die Messung mittels Wasserzähler ist, das die Zähleinrichtungen nach den Bestimmungen der ÖNORM B 2532 eingebaut sind und in den gesetzlichen Intervallen geeicht werden. Werden im Bereich der gemeindeeigenen öffentlichen Wasserversorgungsanlage eigene Nutzwasserversorgungsanlagen betrieben, ist dies der Gemeinde anzuzeigen und der Verbrauch innerhalb der Gebäude in die Messung einzubeziehen.

Für die Bereitstellung von gemeindeeigenen Wasserzählern zur Messung des Wasserverbrauchs aus nicht gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlagen, und zur Verbrauchsmessung für Groß- und Kleinvieheinheiten, der Instandsetzung und Eichung ist eine Zählergebühr von monatlich € 1,10 zu entrichten.