Lehrlingsförderung

Für jeden neu eingestellten (übernommenen) Lehrling erhält der Lehrbetrieb über schriftliches Ansuchen, dem eine Kopie des Lehrvertrages beizufügen u. bis 31.12. des Jahres der Lehrlingseinstellung beim Gemeindeamt einzubringen ist, eine einmalige Förderung von Euro 660,--, die in 3 Jahresraten zur Auszahlung gelangt.

Die Lehrlingsförderung ist personenbezogen, d.h. Folgeraten werden angewiesen, wenn der Lehrling zum Zeitpunkt der amtswegigen Überprüfung über die Gewährung der Folgeraten noch im Betrieb beschäftigt ist.

 

 

Formulare

Zuständigkeiten