Wassergebühren

Wasser- und Zählergebühr in der Marktgemeinde Oberkappel

Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt bei einer Messung des Verbrauches mit Wasserzähler pro Kubikmeter inklusiv 10 % Mehrwehrtsteuer:

Wasserbezug
aus Objektanschluss

Gebühren je m³ Wasser 

Mindestjahresgeb.
je Objektanschluss
(40 m³)

ab 01.01.2024Euro 1,837Euro 73,48
ab 01.01.2023
Euro 1,837
Euro 73,48
ab 01.01.2022
Euro 2,048
Euro 81,92

 

Wird Wasser aus einem Hydranten entnommen, beträgt die Wassergebühr pro Kubikmeter:

Wasserbezug aus einem Hydrant

Gebühren je m³ Wasser: 

ab 01.01.2024
Euro 3,213
ab 01.01.2023
Euro 3,213
ab 01.01.2022
Euro 3,213

Für die Bereitstellung der gemeindeeigenen Wasserzähler, der Instandhaltung und Eichung beträgt die Gebühr pro Wasserzähler und Monat: Euro 1,10