Wohnraumschaffung

Förderung für die Schaffung von Wohnraum für Jungfamilien und Einzelpersonen

1. Förderbar ist die Errichtung von Kleinhausbauten, für die nach dem jeweils geltenden Wohnbauförderungsgesetz eine Landesförderung zugesichert ist.

2. Die Förderung der Gemeinde besteht in der einmaligen Gewährung eines maximalen Betrages von Euro 1.100,-- für getätigte Investition in die Infrastruktur zur Aufschließung des Wohnhauses mit Straße, Wasser, Kanal, Strom etc.

3. Förderungsfähig sind Jungfamilien oder Einzelpersonen, soweit der Förderungswerber zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsansuchen an die Gemeinde das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

4. Die Förderung wird über Ansuchen, dem bezahlte Rechnungen über Aufschließungskosten beizulegen sind, gewährt.

5. Mit der Durchführung der Förderung zur Schaffung von Wohnraum ist der Bürgermeister bzw. das Marktgemeindeamt beauftragt. Nach jedem Einlangen eines Förderungsansuchens ist dem Gemeinderat in der dem Einlangen folgenden Gemeinderatssitzung zu berichten.

 

Wohnungs- u. Wohnbauförderungen des Landes Oberösterreich

Formulare

Zuständigkeiten